KFZ-Gutachten

Gerichtsgutachten

Gutachten für Gerichte

Gerichtsgutachten

Als Kfz-Sachverständiger sind wir im Auftrag der örtlichen Gerichte tätig auf dem Gebiet der Fahrzeugschäden und Bewertungen, sowie in dem Bereich Motor- und Aggregateschäden.

Weiterhin sind wir in der forensischen Tätigkeit befasst mit der Analyse von Diebstahlschäden und der Auswertung von Unfalldatenschreibern.

Ein Gutachten im Gerichtsauftrag wird im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten (Hauptverfahren oder selbständiges Beweisverfahren) erstellt. Die Beauftragung des Sachverständigen erfolgt durch das Gericht. Das zuständige Gericht erlässt einen Beschluss, aus dem die Aufgabenstellung hervorgeht. Der Sachverständige hat dann in der Regel in einem schriftlichen Gutachten die Fragen des Beweisbeschlusses zu bearbeiten.

Das Gutachten wird dann vom Gericht an die Parteien weitergeleitet und für die Entscheidungsfindung verwendet. Im Bedarfsfall hat der Sachverständige dann in einem nachfolgenden Termin das Gutachten vor Gericht zu erläutern.

Im gerichtlichen Beweisverfahren kann der Antragsteller den Sachverständigen vorschlagen.

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist grundsätzlich verpflichtet, die Erstattung von Gutachten im Rahmen seines Fachgebietes vorzunehmen.

Die Kosten des gerichtlichen Sachverständigen werden in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Gerichtsgutachten

Leistungsübersicht

  • Fahrzeugschäden

  • Aggregatschäden

  • Diebstahlschäden

  • Auswertung von Unfalldatenschreibern