FAQ
Ihre häufigsten Fragen
Ihre Fragen
Kompakt beantwortet
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Was tun bei einem Haftpflichtschaden (unverschuldeter Unfall)
Bei einem unverschuldeten Unfall ist es wichtig, von vornherein gut beraten zu sein. Eine Schadenaufnahme durch unsere Unfallgutachter aus Hannover ermöglicht es Ihnen, Ihren eingetretenen Schaden gegenüber der regulierenden Versicherung zu 100% zu beziffern.
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Was tun bei einem Kaskoschaden?
Da Ihre Versicherung im Kaskoschadenfall weisungsberechtigt ist und den eingetretenen Schaden selber regulieren muss, benötigen wir für die Gutachtenerstellung eine entsprechende Freigabe.
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Was kostet mich ein Gutachten?
Die Kosten für das Gutachten trägt grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
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Bagatellschadengrenze
Die Bagatellschadengrenze befindet sich je nach Rechtsprechung bzw. Urteilen zwischen 750,00 bis 1.000,00 Euro. Diese Grenze wird in der Regel bereits bei einem Kratzer in einem Bauteil überschritten.
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Rechtsanwalt
Sie können einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zur Geltendmachung Ihres Schadens beauftragen. Die Kosten für den Rechtsanwalt trägt grundsätzlich der Unfallverursacher.
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Reparaturwerkstatt
Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen Reparaturbetrieb Ihres Vertrauens, also auch eine Markenwerkstatt, mit der Reparatur zu beauftragen. Sollten Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen, kann die Werkstatt mit einer Abtretung direkt mit der Versicherung abrechnen.
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Fiktive Abrechnung
Sollten Sie Ihr Fahrzeug nicht reparieren lassen, können Sie Ihren Schaden grundsätzlich auch gemäß Sachverständigengutachten abrechnen - allerdings maximal bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Die Umsatzsteuer wird nicht ausbezahlt, es sei denn, sie kann durch Rechnungsbelege nachgewiesen werden. In der Regel beauftragt die regulierende Versicherung Subunternehmer, die den auszuzahlenden Geldbetrag mittels eines sogenannten Prüfberichts kürzt. Der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt überwacht diese „Prüfberichte“ und reagiert bei ungerechtfertigten Kürzungen entsprechend.
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Totalschaden
Auch bei einem Totalschaden haben Sie noch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigt und Sie das Auto im reparierten Zustand mindestens sechs Monate weiter nutzen.
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Nutzungsausfallentschädigung
Sollten Sie keinen Mietwagen nehmen, haben Sie einen Anspruch auf die sog. Nutzungsausfallentschädigung für die Zeit, in der Sie Ihr Fahrzeug nicht nutzen können (Wiederbeschaffungsdauer, Reparaturzeit, Verkehrsuntauglichkeit). Die Höhe des Geldbetrages richtet sich nach dem Fahrzeugtyp.
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Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der aufgebracht werden muss, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen. Dieser Betrag steht Ihnen bei einem Totalschaden (abzüglich des Restwertes) zu.
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Restwert
Als Restwert bezeichnet man den Wert des unreparierten Fahrzeugs nach dem Unfall.
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Wertminderung
Als Wertminderung wird die Differenz zwischen den Fahrzeugwerten vor dem Unfall und nach der sach- und fachgerechten Reparatur bezeichnet. Dieser Betrag wird im Gutachten aufgeführt und kann unmittelbar gegenüber der Versicherung geltend gemacht werden.
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Personenschäden (Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten)
Bei Personenschäden jeglicher Art sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt professionell beraten lassen.
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Kindersitze
Die meisten Hersteller von Kindersitzen empfehlen nach einem Unfallereignis eine Erneuerung des im Fahrzeug verbauten Kindersitzes.